AGB

Verwaltung und Vermietung unseres Ferienhauses "Am Strandpark" haben wir dem Holiday Vital Resort übertragen. Deshalb gelten für den Vertragsabschluss die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Holiday Vital Resorts:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Holiday Vital Resort (HVR) - Großenbrode

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen der Holiday Vital Resort GmbH & Co. KG (nachstehend „HVR“ genannt) und dem Gast dar.


Diese AGB gelten für alle Buchungen ab dem 08.06.2022 für alle Ferienhausaufenthalte, die nach dem 08.06.2022 beginnen.

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Die Buchung eines Ferienhauses kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über die HVR-Website vorgenommen werden.


Der Vertrag über die Buchung eines Ferienhauses wird verbindlich, wenn er durch eine schriftliche Buchungsbestätigung mit dem Ferienhaus-Mietvertrag (per E-Mail oder Post) durch HVR bestätigt wird. Der Vertragsschluss seitens HVR erfolgt im Namen und auf Rechnung für den jeweiligen Ferienhauseigentümer.


2.2. Die Ferienhäuser stehen nicht im Eigentum der HVR. Ferienhäuser werden von HVR lediglich vermittelt. Der Name des Hauseigentümers und die genaue Adresse des Ferienhauses ist der Mietbestätigung zu entnehmen.


2.3. Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.


2.4. Für Ferienhausmietverträge besteht nach den gesetzlichen Regelungen kein Widerrufsrecht, auch wenn es sich um einen Vertragsabschluss über das Internet handelt.

3. Zahlungen (Anzahlung und Restzahlung)

3.1. Nach Abschluss des Vertrages wird umgehend eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Mietpreises fällig.


Der gesamte Mietpreis (Restzahlung), abzüglich geleisteter Anzahlung, ist spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei HVR) zu bezahlen.


Bei Abschluss des Vertrages weniger als 40 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtmietbetrag sofort nach Erhalt der genannten Mietunterlagen zur Zahlung fällig.


3.2. Die Zahlungstermine werden auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen. Zahlungen können per Überweisung oder mittels Kreditkarte erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch des Gastes und keine Leistungsverpflichtung von HVR bzw. des Ferienhauseigentümers.

4. Nebenkosten / Kaution / Besondere Bedingungen

4.1. Die Endreinigung ist im Mietpreis inbegriffen. Das angemietete Ferienhaus muss nach dem Mietende aufgeräumt verlassen werden.


4.2. Strom und Wasser sind verbrauchsabhängige Nebenkosten, die vom Mieter zu tragen sind. Diese Nebenkosten für den Strom- und Wasserverbrauch sind im Mietpreis durch eine Strom- und Wasser-Pauschale abgedeckt und inbegriffen.


Das Laden von E-Autos direkt am Ferienhaus ist nicht gestattet und mit der Strom-Pauschale im Mietpreis nicht abgedeckt.


4.3. Die Ferienhäuser werden zum Selbsthaushalt vermietet. Weitere Service- und Zusatzleistungen wie Bettwäsche und Handtücher etc. können vorbestellt werden und werden vor Ort an der Rezeption bezahlt.


4.4. Die Kurtaxe ist entsprechend der Personenanzahl und Reisesaison bei der Anreise an die HVR zu bezahlen. Jeder Gast erhält eine Gästekarte (Ostseecard). Die Kurtaxe wird an die Gemeinde weitergeleitet.


4.5. Der Gast hat bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von EUR 150 bar zu hinterlegen. Die Kaution wird bei Mietende mit den verbrauchsabhängigen Nebenkosten verrechnet.


4.6. Buchungen von Gruppen nimmt das HVR auf Anfrage entgegen. Nicht alle Ferienhäuser sind vom Hauseigentümer für Gruppen zugelassen. Bei Buchungen von Gruppen beträgt die zu hinterlegende Kaution EUR 450. Eine Gruppe besteht aus mind. 6 Personen, die nicht Familien- oder Partnerferien machen. Eine Gruppe liegt unabhängig davon auch dann vor, sofern 6 oder mehr Reiseteilnehmer anreisen und keine Person über 25 Jahre alt ist.


4.7. Die Ferienhäuser können am Anreisetag um 16:00 Uhr bezogen werden. Das Ferienhaus ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.


4.8. Das Ferienhaus darf höchstens mit der angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben sowohl HVR als auch der Eigentümer des Ferienhauses das Recht, überzählige Personen abzuweisen.


4.9. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in Ferienhäusern mit Hundesymbol möglich. Bis zu 2 Haustiere sind im Mietpreis enthalten, für jedes weitere Haustier wird EUR 30 pro Woche berechnet.


4.10. Jeder Gast verpflichtet sich, das Ferienhaus nebst Inventar und den Außenbereich pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden zu ersetzen.

 5. Leistungen / Preise / Preisänderungen

5.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der zum Zeitpunkt derHVR-Buchungsbestätigung gültigen Leistungsbeschreibung, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.


5.2. Die Leistungsbeschreibungen von HVR können sich ändern. Dieses hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Ferienhausmietverträge.


5.3. Die von HVR angebotenen Ferienhausmietpreise können sich ändern. Maßgeblich ist der von HVR zum Zeitpunkt der Bichung angebotene Ferienhausmietpreis, der auf der HVR-Website eingestellt ist.


5.4. HVR behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Ferienhausmietpreis einseitig nachträglich zu erhöhen, wenn seit der Buchung mindestens 4 Monate vergangen sind und der Ferienhausmietbeginn noch nicht stattgefunden hat.


Die Ferienhausmietpreiserhöhung durch HVR ist ferner nur dann möglich, wenn die Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Buchung erfolgten


A. Erhöhung der Steuern oder sonstigen Abgaben für den vereinbarten Ferienhausaufenthalt wie z.B. Touristenabgaben, Bettensteuer oder die vom Hauseigentümer zu tragende Umsatzsteuer auf seinen Mietanteil von zur Zeit 7 % oder


B. Änderungen der für den Ferienhausaufenthalt geltenden Wechselkurse oder


C. Erhöhung der im Ferienmietpreis enthaltenen Kosten der Versorger für Strom und Wasser


ergibt.


Der Ferienhausmietpreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren auf den Ferienhausmietpreis auswirkt. HVR wird in einem derartigen Fall den Gast rechtzeitig klar verständlich über die Ferienhausmietpreiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Ferienhausmietpreiserhöhung mitteilen. Eine derartige Mietpreiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den zuvor genannten Anforderungen entspricht und nicht später als 20 Tage vor dem Ferienhausmietbeginn erfolgt.


Der Gast kann eine Senkung des Ferienhausmietpreises verlangen, wenn und soweit sich die zuvor unter A. bis C. genannten Preise, Abgaben, Wechselkurse oder Strom- und Wasserkosten nach Buchung und vor Ferienhausmietbeginn geändert haben und dieses zu niedrigeren Kosten für HVR führt.


Sofern die in dieser Klausel HVR vorbehaltene Ferienhausmietpreiserhöhung 8% des Ferienhausmietpreises übersteigt, kann HVR die Erhöhung nicht einseitig vornehmen. HVR ist dann jedoch berechtigt, dem Gast eine entsprechende Ferienhausmietpreiserhöhung anzubietenund kann verlangen, dass der Gast innerhalb einer von HVR bestimmten angemessenen Frist das Angebot zur Ferienhausmietpreiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt.


6. Stornierung / Umbuchung

6.1. Der Gast kann bis zum Beginn des Aufenthaltes jederzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber HVR von seinem Ferienhaus-Mietvertrag zurücktreten.


Im Falle des Rücktritts durch den Gast werden folgende pauschalierte Kosten fällig:


  • Bis zum 31. Tag vor der Anreise ist eine Stornierung kostenlos
  • Ab dem 30. bis 1. Tag vor der Anreise 80% des Preises
  • Am Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen 100% des Preises


HVR hat die Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Mietbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen festgelegt.


Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenthaltes der HVR kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.


6.2. Auf Wunsch des Gastes nimmt HVR – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 31. Tag vor Antritt des Aufenthaltes kostenlos vor. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.


7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Gast, aus von HVR nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Gastes auf anteilige Rückerstattung.

8. Rücktritt und Kündigung durch HVR

In folgenden Fällen kann HVR vor Antritt des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:

8.1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Gast oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch HVR nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages unter Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen gerechtfertigt.


8.2. Vor Antritt der Reise: Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für HVR nicht zumutbar ist und HVR die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat. Der Gast erhält dann den ggf. gezahlten Preis innerhalb von 14 Tagen zurück.


8.3. Nach Mahnung und Fristsetzung: Wenn der Gast entgegen Ziffer 3. dieser AGB seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird HVR ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann HVR berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.

9. Höhere Gewalt

Der Mietvertrag kann seitens HVR infolge des Eintretens von höherer Gewalt, Streik, epidemischen Ausbrüchen oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflusses von HVR liegen, fristlos gekündigt werden.

10. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

10.1. HVR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Ferienhäuser und die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienhausaufenthaltes.


HVR haftet jedoch nicht für die Angaben auf anderen Internetportalen und Prospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt HVR keinen Einfluss nehmen kann.


10.2. Wird der Ferienhausaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. HVR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem HVR eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.


Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten hat der Gast einen Mangel unverzüglich anzuzeigen und alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden gering zu halten.


Für die Dauer einer nicht vertr
agsgemäßen Erbringung des Ferienhausaufenthaltes kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Ferienhausmietpreises verlangen. Die Herabsetzung tritt nicht ein, soweit der Gast es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.


Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet HVR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Gast den Ferienhausmietvertrag kündigen.


10.3. Die vertragliche Haftung von HVR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienhausmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.


10.4. Eine Haftung von HVR für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Gast ohne Vermittlung von HVR direkt bei Dritten gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Bootsmiete, Sportveranstaltungen, Ausflüge etc.), besteht nicht.


10.5. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Gast selbst verantworten.
Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Gast vor Inbetriebnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sport- und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet HVR nur, wenn HVR ein Verschulden trifft.

11. Krankheitsfall / Reiserücktrittskostenversicherung

11.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Gast selbst zu tragen.


11.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Weitere Informationen über den Versicherungspartner ERGO Reiseversicherung erhalten Sie bei einer Buchung über die HVR-Website nach Abschluss des Buchungsvorgangs sowie unter der Rubrik ”Gäste-Informationen“ auf der Website. Über einen entsprechenden Buchungslink kann die ERGO Reiseversicherung abgeschlossen werden, falls gewünscht.

12. Anschrift

12.1. Die Anschrift der Holiday Vital Resort GmbH & Co. KG lautet wie folgt:


Holiday Vital Resort GmbH & Co. KG
Strandstr. 32
23775 Großenbrode
Tel. +494367-9966180
Fax +494367-99661818
E-Mail info@holiday-vital-resort.de
www.holiday-vital-resort.de


12.2. HVR wünscht allen Gästen einen angenehmen Ferienaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Gast unverzüglich an die Rezeption der HVR wenden.

13. Obliegenheiten

Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden, oder gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen HVR unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Gast, vor der Kündigung des Vertrages HVR eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von HVR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt der Anspruch auf Minderung nicht ein.

14. Datenschutz

Für die Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt unsere Datenschutzerklärung unter www.holiday-vitalresort.de/datenschutz.

15. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.

16. Aufrechnungsverbot

Der Gast ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.

17. Abretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen eines Ferienhausmieters gegen HVR an andere Ferienhausmieter, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.

18. Anzuwendendes Recht

Es gilt deutsches Recht.


Für Ferienhausvermietungen findet das Pauschalreiserecht gemäß den §§ 651 a ff BGB keine Anwendung.

Holiday Vital Resort - 8. Juni 2022

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